Allgemeine Geschäftsbedingungen der Axerto AG
Gültig ab 1. Januar 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden integrierenden Bestandteil der Vertragsverhältnisse zwischen der Axerto AG, Sursee (nachfolgend «Axerto»), und ihren Mandantinnen und Mandanten (nachfolgend gemeinsam «Mandantschaft»). Soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten sie in der vorliegenden Form und für sämtliche Dienstleistungen der Axerto, namentlich in den Bereichen Treuhand, Steuerberatung, Unternehmensberatung, Beratung für den öffentlichen Sektor sowie für weitere verwandte Dienstleistungen.
2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
Ein Auftragsverhältnis kommt durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung zustande. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Auftrag, der mündlich und/oder schriftlich vereinbart werden kann.
3. Interimseinsätze durch Mitarbeitende der Axerto
Interimseinsätze, temporäre Mandate oder ähnliche Formen der personellen Unterstützung durch Mitarbeitende oder Beauftragte von Axerto begründen weder einen Personalverleih noch eine Personalvermittlung im Sinne des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG). Die eingesetzten Personen handeln im Auftrag und auf Rechnung von Axerto und stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zur Mandantschaft. Eine Weisungsbefugnis gegenüber diesen Personen besteht ausschliesslich seitens Axerto. Axerto bestimmt den Einsatzort und die Einsatzzeiten gegenüber den hierfür eingesetzten Mitarbeitenden.
4. Beizug weiterer Personen
Axerto ist berechtigt, zur Auftragserfüllung qualifizierte Drittpersonen beizuziehen. Sofern diese im Namen und auf Rechnung von Axerto tätig werden (Subakkordierung), bleibt Axerto gegenüber der Mandantschaft für deren Leistungen verantwortlich.
Werden im Rahmen des Mandats externe, selbstständig auftretende Dienstleister wie beispielsweise Notar:innen, Anwält:innen, Revisionsexpert:innen oder andere spezialisierte Anbieter:innen beigezogen, so erfolgt dies im Namen und auf Rechnung der Mandantschaft. In solchen Fällen entsteht ein separates Vertragsverhältnis zwischen der Mandantschaft und den betreffenden Drittpersonen. Axerto übernimmt hierfür keine Verantwortung oder Haftung.
5. Mitwirkungspflichten der Mandantschaft
Die Mandantschaft verpflichtet sich, Axerto sämtliche für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Auskünfte rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Unvollständige, fehlerhafte und nicht rechtzeitig beigebrachte Angaben und Dokumente können die zu erbringende Dienstleistung beeinträchtigen, ohne dass daraus eine Haftung von Axerto entsteht.
6. Vergütung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Vergütung nach effektivem Zeitaufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, Auslagen/Spesen sowie Gebühren Dritter.
7. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist Axerto berechtigt, Verzugszinsen von 5 % p. a. zu verlangen und weitere Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen auszusetzen.
Axerto ist berechtigt, Akontozahlungen zu erheben.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
Axerto behandelt sämtliche erhaltenen Informationen vertraulich. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses bestehen.
Die Mandantschaft anerkennt, dass Axerto zur Offenlegung von Informationen berechtigt ist, wenn dies zur eigenen rechtlichen Verteidigung, zur Durchsetzung eigener Ansprüche oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben (z. B. Geldwäschereigesetz) erforderlich ist. Solche Pflichten gehen den beruflichen Geheimhaltungspflichten vor.
Daten können an Dritte weitergegeben werden, sofern:
- die Mandantschaft dem ausdrücklich zustimmt,
- Axerto gesetzlich dazu verpflichtet ist oder
- dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
Die Nutzung durch Dritte ist dabei auf den jeweiligen Zweck beschränkt.
Axerto bearbeitet Personendaten gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Die Datenschutzerklärung auf www.axerto.ch/datenschutz ist integrierender Bestandteil dieser AGB.
Ohne ausdrückliche andere schriftliche Anweisung erklärt sich die Mandantschaft damit einverstanden, dass Axerto zur Kommunikation elektronische Mittel wie E-Mail, digitale Plattformen oder Cloud-Dienste einsetzt, auch wenn diese nicht verschlüsselt sind. Der Mandantschaft ist bekannt, dass damit Sicherheitsrisiken wie Fehlzustellungen, Zugriff durch Dritte, Datenverlust oder Manipulationen verbunden sein können.
Axerto übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung solcher Kommunikationsmittel entstehen, es sei denn, diese sind auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten zurückzuführen.
9. Haftung
Axerto haftet nur für direkte Schäden, die nachweislich durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurden. Jede weitergehende Haftung – insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, indirekte oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Ansprüche Dritter – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung ist – unabhängig vom Rechtsgrund – in jedem Fall auf das Dreifache des bezahlten Jahreshonorars bzw. maximal auf CHF 2’000’000 begrenzt.
Für Schäden infolge unvollständiger, verspäteter oder fehlerhafter Angaben der Mandantschaft besteht keine Haftung.
10. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
Axerto bewahrt relevante Unterlagen während der gesetzlich vorgesehenen Dauer (in der Regel 10 Jahre) nach Abschluss des Mandats oder Auftrags auf. Danach können sie ohne Ankündigung gegenüber der Mandantschaft vernichtet werden.
Die Mandantschaft kann die Herausgabe ihrer Unterlagen jederzeit verlangen. Axerto behält sich vor, Kopien der Unterlagen zurückzubehalten.
11. Beendigung des Mandatsverhältnisses
Das Mandatsverhältnis endet entweder durch Auftragserfüllung, durch Ablauf einer vereinbarten Frist oder durch Kündigung. Sowohl die Mandantschaft als auch Axerto können das Mandat grundsätzlich jederzeit – ausser zur Unzeit – ohne Kündigungsfrist beenden.
Axerto ist insbesondere zur sofortigen Mandatsniederlegung bzw. Kündigung berechtigt, wenn offene Forderungen seit über 90 Tagen bestehen oder andere wichtige Gründe (z. B. Zahlungsunfähigkeit bzw. drohende Überschuldung der Mandantschaft) vorliegen. Eine damit eingehende Pflicht zur Mahnung seitens Axerto besteht nicht.
Die Mandantschaft schuldet Axerto sämtliche bis zur Beendigung erbrachten Leistungen (inkl. Spesen und MWST), auch wenn der Auftrag nicht abgeschlossen wurde. Dazu gehören auch Kosten im Zusammenhang mit der Mandatsbeendigung oder der Übergabe an eine Nachfolgeperson auf Wunsch der Mandantschaft.
12. Änderungen der AGB
Axerto ist berechtigt, diese AGB bei Bedarf jederzeit zu aktualisieren. Die jeweils gültige Fassung ist auf www.axerto.ch/agb abrufbar.
Wesentliche Änderungen, die das laufende Vertragsverhältnis betreffen, werden der Mandantschaft schriftlich oder auf elektronischem Weg mitgeteilt. Sofern die Mandantschaft nicht innert 30 Tagen ab Mitteilung schriftlich widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB sowie sämtliche Vertragsverhältnisse unterstehen dem Schweizer Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Mandantschaft und Axerto ist am Geschäftssitz von Axerto.